Manufactum Zeche Waltrop

Manufactum Zeche Waltrop © Heike Kather

ADFC Marl "Radtour vom 18.11.2023

Eine 75 km lange, schwere Fahrradtour zum "Manufactum Zeche Waltrop"

Tourenleiterin: Heike Kather

Tourenbericht von der Radtour zum "Manufactum Zeche Waltrop"

Auf die schönen sonnigen Herbsttage warten wir in diesem Jahr wohl vergebens. Das Wetter bleibt grau in grau, inzwischen auch kalt und weiterhin nass. Auch für diesen Samstag ist ab spätestens mittags Regen angesagt. Zudem ist die Temperatur ziemlich tief einstellig. Da die Tour nicht gerade kurz ist, steht sie bezüglich der Anmeldezahl durchaus „auf der Kippe“. Da jedoch noch Teilnehmer zur Mitfahrt entschlossen sind, radeln wir bei trockenem Wetter los.

Die Tour habe ich wegen der vorangegangenen Regenfälle, die den Wald- und vor allem Kanalwegen arg zugesetzt haben, umgelegt auf viel Asphalt und um 10 km verkürzt.

Durch „Die Burg“ und durch Speckhorn radeln wir nach Oer und von dort nach Horneburg. Um später die etwas radunfreundliche Straßenkreuzung vor dem Rhein-Herne-Kanal zu umfahren ist ein kleiner Umweg über Beckum geplant. An der dortigen Anforderungs-Bahnschranke sind jedoch gerade zwei Güterzüge vorrangig, sodass wir eine gefühlte Ewigkeit dort warten müssen und dann doch gemeinsam mit einem einheimischen Radler zurück zur Hauptstraße fahren und auf dieser Richtung „Altes Schiffshebewerk“ Henrichenburg radeln. Natürlich haben wir an der Hauptkreuzung dort ebenfalls ewig lange rotes Licht.

Schließlich geht es doch weiter und wir fahren auf dem kürzesten Weg auf dem Radweg an der Recklinghäuser Straße nach Waltrop. Dort geht es ein Stück durch die Fußgängerzone und schließlich durch den Zechenwald zur ehemaligen Zeche Waltrop.

Hier schauen wir uns in dem hochpreisigen Spezialkaufhaus um, welches auf Qualität und Nachhaltigkeit setzt und genießen anschließend in der „Lohnhalle“ Kaffee und leckeren Kuchen. Ein Blick vom Spurwerkturm klappt auch noch.

Bereits kurz vor unserer Heimfahrt beginnt es ganz leicht zu regnen und der Regen begleitet uns mal mehr mal weniger stark auf dem ganzen Heimweg.

Am Südrand von Waltrop entlang, vorbei an der Lohburg radeln wir, Kanalwege vermeidend, wiederum nach Henrichenburg; dort an der anderen Seite vorbei und durch Becklem auf die König-Ludwig-Trasse. Dieser folgen wir bis zum Gewerbegebiet an der Maria-von-Linden-Straße.

Durch Nebenstraßen gelangen wir am Hallenbad zur Herner Straße und von dort auf die Blumenthal-Trasse und später auf die Allee des Wandels. Diese verlassen wir an der Marpenstraße und fahren durch Scherlebeck und die Ried nach Marl zurück.

Nass sind wir zwar geworden, aber es war dennoch eine gute Tour mit netten Begleitern.

Text & Fotos: Heike Kather

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https://marl.adfc.de/artikel/adfc-marl-radtour-vom-18112023

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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